Tettau zum Jubiläum 2020

Tettau / Oberlausitz – 1220 – 2020


800 Jahre schriftliche Ersterwähnung

Die selbständige Gemeinde Tettau gehört verwaltungsmäßig dem aus Gemeindeverband Ortrand heraus am 31. Juli 1992 durch Gesetz entstanden Amt Ortrand im am 06. Dezember 1993 gegründeten Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) des Nachwendischen Bundeslandes Brandenburg an.

Neben Tettau selbst sowie der Stadt Ortrand mit dem seit 1960 eingemeindeten Burkersdorf gehören zur Amtsverwaltung Ortrand die Gemeinden Frauendorf, Kroppen mit dem 1928 eingemeindeten Heinersdorf, Kleinkmehlen, Großkmehlen, Frauwalde sowie Lindenau.

Nach Bär (1998, S. 75) hatte Tettau im Jahr 1895 eine Gemarkungsgröße von 858 ha. Gegenwärtig wird sie mit 880 ha angeben. Auf der Spitze der Gemarkung Tettau, unmittelbar an der Schwarzen Elster erfolgte mit dem 23. Juni 2013 am tiefsten Punkt der Oberlausitz (92 m über N.N.) die feierliche Setzung eines sichtbaren „Grund-Stein-Denkmales“ (Klecker, 2016, S. 124). Bereits knapp 224 Jahre zuvor hatte am 20. Mai 1789 der überregional bekannte und bedeutsame Rittergutsbesitzer, Naturforscher und Mitbegründer der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften von 1779, Adolph Traugott von Gersdorf (1744-1807), seinen Reiseendzweck bei Mückenberg (Lauchhammer-West) erreicht, „durch barometrische Beobachtungen die Erhöhung des niedrigsten Punktes der Oberlausitz zu bestimmen.“ (Kißro, 2016, S. 96)

Tettau war bereits vor der Einführung der Reformation (1540 d. A.) in Lindenau eingepfarrt und ist es noch heute. (Grundmann/Hanspach, 2001, SA. 165). Am 31. Dezember 2018 hatte die Gemeinde 783 Einwohner, mit Stand vom 31. Dezember 1996 waren es noch 995.

Die gedruckten Quellen über Tettau fließen nur spärlich und sind bisher nicht zusammenfassend veröffentlicht worden.

Der Abschnitt „B. Über das Allodial-Ritter-Guth Tetta“, im leider anonym veröffentlichten Verkaufs-„Anschlag/ über die / in der Ober=Lausitz an der Meißnischen/ Gräntze gelegene / ALLODIAL-Ritter=Günther/ Lindenau/ mit Burkersdorff,/ und Tetta.“ Von vor 1745, wäre es wert, gesondert veröffentlicht zu werden. Schuhmann (II. Bd. 1824), S. 651) bietet mit: „Tettau am Schraden oder bei Ortrand, ein bedeutendes Dorf in der preuß. Oberlausitz, im Spremberg=Hoyerswerdaer Kreise, also unter Frankfurter Regierung gelegen, gehört zum dasigen schriftsässigen Rittergut. Es liegt im äußersten nordwestlichen Winkel der Oberlausitz, an einem Arm, welcher die Pulsnitz mit der Schwarzen Elster verbindet und die östliche Begrenzung des Schradenwaldes bildet, 1 ½ Stunden von Ortrand, 2 von Elsterwerda, 10 von der Kreisstadt, nach von Gersdorf 340 pariser Fuß über´n Meere, in einer überaus waldigen und melancolischen Gegend. Der nach Lindenau, also fast 1 Stunde weit gepfarrte Ort hatte 1818 in 53 Häusern 325 Bewohner, 1798 aber nur 260 Consum und 22 Rauchen, also wenig über 400 Schfl. Feld. Er nährt sich zum Teil mit Mastung, wozu ihm sein starker Theil am Schraden behülflich ist (das Futter muss aber zu Kahn mühsam gewonnen und geholt werden) mit Viehhandel und Korbflechterei, gleich anderen Orten dieser Gegend. Das Rittergut hat weiter keine Unterthanen, und war sonst mit Lindenau vereint; 1736 besaß beide Güter der Viecekanzler Erasm. Leop. v. Gersdorf.“ Etwas Substanz.

Knothe (1879/1887) und Boetticher (1912 bis 1923) handeln die wechselvolle Gütergeschichte ab und von Tettau (1878/1889) geht auf die Familiengeschichte ein.

In den 1980er Jahren fiel dem Autor bei seinen namenkundlichen Studien, die besonders geprägt durch Lehrer Lothar Fischer/Ortrand, Studienrat Rudolf Schmidt/Ortrand und Dr. Otto Kieser/Bads Homburg waren, die offensichtliche Nord-West-Spitze der Gemarkung Tettau in Verbindung des gleichzeitigen Grenzverlaufes zwischen den Markgraftümern Meißen (westlich) und Oberlausitz (östlich) im Zwickel zwischen Grenzpulsnitz und Schwarzer Elster auf.

Seit seiner Kindheit vertraut mit den mundartlichen Ortsnamen (ON) der Umgebung und besonderen einheimischen Ausdrücken, waren „Dede“ für Tettau sowie „geht mal an die Tete“ für „geht mal an die Spitze“ bei den Feld-, Wiesen- und Waldarbeiten Allgemeingut und keine Besonderheiten.

Wie selbstverständlich lag die Deutung des Ortsnamens Tettau mit „Auort in der Nordwestspitze der Oberlausitz und Eckposten gegenüber der Burg Mückenberg“ klar vor Augen, zumal auch das seit dem Ende des 16. Jhs. bekannte Wappen der Herren von Tettau „nach Siebmacher´s Declaration der Schild von Roth und Silber durch drei aufsteigende Spitzen quergeteilt ist“ (Kneschke (1870), S. 168). Bereits Gräse (1876) konnte keine diesbezügliche Wappensage festhalten und so bleibt die Ursprüngliche Herkunft der Wappenbeschreibung, da sich erst am Ende des 16. Jh. durch eine Erbverbrüderung in Böhmen mit dem von Kinsky von Wchinitz die silbernen Spitzen ihres Wappens in Wolfszähne verwandelten (Jahrbuch, Bd. 3 (1899), S. 569) und nunmehr „in Roth drei silberne, übereinander stehende Wolfszähne, welche aus dem linken Schildrande, nach unten, neben einander nach der rechten Schildseite hervorragen“ (Kneschke, (1870), S. 168) führten, auch gegenwärtig weiter offen.

Bereits in den Jahren 1975 und 1978 waren die zwei Bände des „Ortsnamenbuch der Oberlausitz“ erschienen. Die beiden Leipziger Professoren Ernst Eichler und Hans Walter hatten darin natürlich auch Tettau als Dorf nördlich von Ortrand erfasst, die ältere Ortsnamendeutung und Ortsnamenübertragung übernommen und waren auf die Deutung zu „Tete = Spitze“ nicht eingegangen.

Dabei muss ihnen zu Gute gehalten werden, dass bis in die Gegenwart hinein der Verlauf der Neuen Pulsnitz, als Neuer Graben eine Schöpfung von 1584 (Hanspach 1984), zu der irrigen Annahme führte, die Grenzpulsnitz bei Tettau zu sein und als solche in den Kartenwerken wiederholt falsch angegeben wurde und wird.

In einem persönlichen Brief vom 10. Februar 1986 teilte Prof. Hans Walter dem Autor u.a. mit, „dass Täte (mundartlich) erst etwa vom 17. Jh. an ins Deutsche übernommen worden wäre.“ Dagegen ging Telling (1988, S. 86) vom 18. Jh. (?) aus.

Der bekannte Niederlausitzer Landeshistoriker Fritz Bönisch/Großräschen und Dr. Dietrich Hanspach /Ortrand erklärten sich mit der Sichtweise des Autors solidarisch. Auch Ines Spazier (1999, S. 233) ging in ihrer Dissertation von einem deutschen Ortsnamen aus. Die Leipziger Slawistenschule war jedoch noch in den Jahren 2001/2005 stark prägend (Grundmann/Hanspach). Seit dem Jahr 2009 wird Tettau nunmehr im Verzeichnis der slawischen Ortsnamen zwischen Saale und Neiße nicht mehr aufgeführt (Eichler. 2009, S. 18).

Ortsnamenparallelen sind nach (Höpker, 1928, S. 800):

  1. im oberfränkischen Tettau,
  2. im Tettau im Bezirk Chemnitz
  3. im Tettau im Kreis Hoyerswerda und
  4. im Tetta bei Melaune zu sehen.

Das erstmals 1514 erwähnte oberfränkische Tettau im Kreis Kronach bezeichnet sich als ehemaliges Kirchdorf gegenwärtig als „Markt Tettau“ und wurde vermutlich nach dem die Gemeinde durchfließenden Tettau-Bach (1194 = Tätin) benannt.

Tettau im Bezirk Chemnitz gehört seit 1974 zur Gemeinde Schönberg und ist im Landkreis Zwickau gelegen. Ersterwähnt wurde das Dorf im Jahr 1181 als „Thetowe“. 1237 trat hier Andreas de Thetow auf.

Mit Tettau im Kreis Hoyerswerda ist unser Tettau im Amt Ortrand des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gemeint, welches mit dem Zeugen Ludold von Tettau (Ludoldus de Tettowe) am 23. Juli/10.August 1219 seine Ersterwähnung erfährt.

Tetta bei Melaune, nach Schumann (II. Bd. (1824). S. 650) „zum Unterschiede eines anderen Tettau, Groß=Tetta“ genannt, lag südöstlich von Weißenberg und gehört seit 1994 zur neu entstandenen Oberlausitzer Gemeinde Vierkirchen. Groß-Tetta wird 1281 mit Conradus de Thetowe ersterwähnt.

Bezieht man den geringen Flurnamenbestand unseres Tettau in die Untersuchung mit ein, so ergibt sich, dass

  • Kühnel. (1891-1899), S. 172) Elsterfluß am Fließ, Feldplan, im Teiche, in den Erlichtwiesen, die Pulsnitz, am Galgenlugk und Binnengraben
  • Wittschas (1925, S. 210) die Pulsnitz, Galgenlugk, Erlichtwiesen Elsterfluß und Binnengraben
  • Jeroch (2014, S. 131) im Erlicht, Erlichtwiesen, im Fleck und am Teich
dazu anführen. Bis auf „-lugk“ = Sumpf sind alle Angaben dazu deutschen Ursprungs.

Am 14. März 1996 stimmte das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg der Führung des von der Gemeindevertretung mit Beschluss Nr. 37/95 bestätigen Wappens der Gemeinde Tettau gemäß § 1 Abt. 4 der Verordnung überkommunale Hoheitszeichen vom 30. Mai 1991 zu. Dem vorausgegangen war ein empfehlendes Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs in Potsdam vom 29. Januar 1996 mit der Wappenbeschreibung:
„In Blau eine goldene Spitze, darin zwei blaue Wellenbalken überhöht von einem blauen Wassertropfen“ und der zugehörigen Erläuterung: „Der urkundlich erstmals im Jahre 1451 als „Tetthaw“ erwähnte Ort (Urkundenbuch des Klosters Dobrilugk und seiner Besitzungen, hrsg. v. Rudolf Lehmann, Leipzig u. Dresden 1940 u. 1942, S. 248) liegt am Nordwestrand der Oberlausitz im Winkel zwischen den beiden Flüssen Schwarze Elster und Alter Pulsnitz, die zugleich Gemarkungsgrenzen sind. Nach der wechselvollen territorialen Vergangenheit (vor 1815 Zugehörigkeit zu Kursachsen, 1815 -25 zur preußischen Provinz Brandenburg und 1825-1945 zu den Provinzen Schlesien bzw. Niederschlesien, 1945-52 zum Land Sachsen und 1952-1990 zum DDR-Bezirk Cottbus) ist die Gemeinde seit 1990 Teil des neu gegründeten Landes Brandenburg. Das Wappen (Idee Fritz Bönisch, Großräschen) symbolisiert die Grenzlage des Ortes und die historische Verbundenheit zur Oberlausitz durch die Übernahme ihrer Wappenfarben Blau und Gold. Der Wassertropfen verweist auf die wasserwirtschaftliche Bedeutung des Ortes, in dem eines der größten Wasserwerke des Landes liegt.“

Fritz Bönisch hatte am 03. Februar 1995 zu seinem Gemeindewappenentwurf bemerkt: „Die Gemeinde Tettau im Winkel zwischen der Schwarzen Elster und der Alten Pulsnitz (Grenzpulsnitz) bildet seit dem Mittelalter die äußerste Nordwestspitze des Markgraftums Oberlaussitz. Demgemäß lag Tettau in jüngerer Zeit (1825-1945) in der Südwestecke der Provinz Schlesien (1919-1939 Niederschlesien) und des Regierungsbezirkes Liegnitz sowie bis 1925 des Kreises Hoyerswerda.

Der Grenzlage entsprechend bedeutet der Ortsname Tettau höchstwahrscheinlich selbst so viel wie Spitze (Tete „Spitze“, Tute, Hornförmiges, Tüte, spitz gedrehtes Papierbehältnis). Die Namenforscher haben eine solche Ableitung bisher nicht angegeben, weil ihnen die geographische Lage des Ortes in der Grenzspitze wohl nicht so deutlich bewusst war. J. Meschgang. Die Ortsnamen der Oberlausitz, denkt an einen Vornamen Tetislaw, Ort eines Tet´ oder an Teta, Tante, Ort einer Tante!´. E. Eichler und H. Walther, Ortsnamenbuch der Oberlausitz, Berlin 1975, nehmen außerdem eine mögliche Namensübertragung von Tettau im Kreis Glauchau an. Aber selbst wenn die Ableitung des Namens Tettau von Spitze nicht zutreffen sollte, berechtigt die Lage der Ortgemarkung zur Aufnahme einer heraldischen Spitze in das Gemeindewappen. Als Wappenfarben kommen die Oberlausitzer Farben Blau-Gold in Betracht“.

In einer als Kopiale aus der ersten Hälfte des 13.Jhs. überlieferten und zusätzlich noch undatierten Urkunde werden Bautzen, Blochwitz, Brockwitz, Kamenz, Lampertswalde, Linz, Meißen, Mühlbach, Oelsnitz, Ostrozen (mittelalterliche Wüstung), Ozzec, (Großenhain), Quersa, Raschütz (mittelalterliche Wüstung), Schönborn, Schönfeld, Tettau, Walda und Zrudowe (?) genannt.

Das Kurzregrest von Gersdorf (1873, Nr. 389b.) lautet dazu unter dem vorsichtigen Hinweis auf das Jahr 1220: „B. Bruno II. von Meisse, urkundet, dass Markgraf Dietrich die Pfarre Lampertswalde sammt der Tochterkirche Blochwitz dem Kreuzkloster bei Meissen überwiesen hat.“

Den genannten Ortsnamen des Urkundentextes sowie der Zeugenreihe nach stellt die schriftliche Überlieferung der Beurkundung die Ersterwähnungen für Blochwitz, Brockwitz, Linz, Oelsnitz, Mühlbach, Quersa, Ostrozen, Raschütz, Schönborn, Tettau, Walda und sogar für Kamenz dar.

Wie „in Zrudowe“ zu deuten ist, muss gegenwärtig noch offen bleiben. Es besteht aber wohl eine nahe namentliche Verwandtschaft zu 1210: „medietaten nemoris Ztradim“ – zu interpretieren als der Schraden, ein (Laub-) Wald auf Feuchtstandorten (siehe Hanspach, 1988, S. 10.)

Auch wenn im Jahr 2020 800 Jahre seit dem Geschehen von 1220 vergangen sind, und der Urkundeninhalt wiederholt bei Untersuchungen herangezogen wurde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der geheimnisvolle sowie rätselhafte Akt der Kreuzklosterübertragung offen zu Tage tritt.

Erst wenn die Gesamtheit des vorliegenden entsprechenden Urkundenmaterials zur Deutung des Überweisungsvorganges herangezogen wird, lichtet sich der neblige Schleier der Vergangenheit auf.

Blaschke (1999, S. 210) schrieb, dass in den harten Zeiten des Investiturstreites, der von 1056 bis 1125 zwischen dem Papsttum und dem deutschen Königtum ausgetragen wurde, das Bistum Naumburg zu den königstreuen Bistümern gehörte. Zur Belohnung übereignete nach Lepius (1846, S. 217-219 und 209) König Heinrich IV. dem Bistum Eberhard von Naumburg im Jahr 1064 „das Burgwart Grobe (Gröba) im Gau Talmence“ und 1065 „duos burchwardos Strale (Strehla) er Boruz (Boris) dictos, sitos in pago, qui dicitur Talmence“ als Reichslehen zu begründete damit die Herrschaft des Hochstiftes Naumburg an der mittleren Elbe.

Diese Schenkung war als eine ausgesprochene Unfreundlichkeit gegenüber dem Bistum Meißen zu werten, da die drei Burgwarde mitten im Meißner Bistumssprengel lagen. Dieses musste nun erleben, wie sich fast vor den Toren von Meißen das Bistum Naumburg als weltliche und kirchliche Macht festsetzte.

Gelegen war dieses Reichskirchengebiet im Lande Daleminze der Mark Meißen, welche Markgraf Otto der Reiche (1156-1190) innehatte. Bei diesem sehr ausgedehnten Gau handelte es sich um das Kerngebiet der Mark Meißen zwischen Mulde, Elbe und Schwarzer Elster (Pulsnitz).

Die außerhalb des Naumburger Bischofssprengels liegende drei Burgwarte nahmen den Nordrand des Landes Daleminze zu beiden Seiten der Elbe ein. Einst deckte sich die Nordgrenze des Burgwardes Strehla östlich der Elbe mit der Nordgrenze des Gaues Daleminze zu den Gauen Nisici und Lusizi. Sie wurde vermutlich teilweise vom Teufelsgraben und weiter östlich vom Schradenwald gebildet. Von hier ab verlief die Grenze die Schwarze Elster und dann später die Pulsnitz stromauf weiter nach Südosten am Ostsaum des Gaues Milzani entlang. Die Südgrenze bildeten bald die Frauenhainer Kirchdörfer und westlich die der Parochie Lorenzkirchen. Die Ostgrenze des Burgwardes Strehla blieb vorerst noch offen.

Kobuch (2011, S. 29) verwies darauf, dass den größten Umfang der Burgwarde Strehla, Gröba und Boritz der Burgward Strehla, der sich in einem ungewöhnlich langen Streif zwischen Dahlen und Ortrand (bis Krakau d. A.) erstreckte, hatte.

Wie Herrmann (1970, S. 36) ausführte hat sich neben dem Landesausbau das Bistum Naumburg in seinem Elbbesitz auch der kirchlichen Organisation angenommen. Die Kirchen an den Burgwardsmittelpunkten Strehla und Gröba standen unter Naumburger Patronat, ebenso die ersten Tochterkirchen. Sie wurden von Priestern des Hochstiftes besetzt.

Hier muss besonders dem Umstand Beachtung geschenkt werden, dass die Naumburger Hochstiftsvogtei im erblichen Besitz der Wettiner war. Der jeweilige Markgraf hatte die Aufgabe, den Geistlichen die Sorge für das Weltliche abzunehmen, indem ihm die Pflicht auferlegt wurde, das Hochstift in dieser Beziehung zu vertreten. In dieser Eigenschaft nahm der Markgraf die ihm gebotene Chance wahr und baute auf Naumburger Elbherrschaftsgebiet stetig seine eigenen Landesherrschaft auf.

Nach Kobuch (2011, SA. 29) befand sich in den ersten Jahrzehnten des 12. Jhs. der Landesausbau an der Schwelle der vollen Entfaltung. Das Hochstift Naumburg trieb den Ausbau seines Elbterritoriums voran.

Wie mit einem Paukenschlag der Geschichte treten in der päpstlichen Bulle vom 03.Juni 1205 Großkmehlen und Lampertswalde schriftlich in das Licht der Geschichte . Graber (2009, 18.) informierte uns hierüber in Regestenform: „Papst Innozenz (III.) beauftragt den Dekan von St. Nikolai zu Magdeburg und Magdeburg, die Klage des Pfarrers H. von (Groß)Kmehlen über den Pfarrer H. von Lampertswalde, welcher auf gewaltige Weise versucht haben soll, sich die Kirche in (Groß)Kmehlen zu unterwerfen, zu untersuchen und zu entscheiden.“

In dem Kampf, bei dem der Pfarrer von Lampertswalde die Kirche von Großkmehlen sogar mit Waffengewalt unter seine Parochialhoheit zwingen wollte, ging es um mehr als um das fromme Wunschdenken eines einzelnen, ehrgeizigen und streitbaren Dorfpfarrers. Es handelte sich hierbei ausschließlich um den Kampf Naumburger Eigenkirchenrechte gegen die meißnische Diözesangewalt. So wurde der Streit bis vor den römischen Stuhl getragen.

Der Papst beauftragte jedoch bei seiner Schlichtung nicht den eigentlich zuständige Diözesan oder dessen hohe Geistlichkeit, sondern drei angesehene Kanoniker des den Bistümern Meißen und Naumburg übergeordneten Erzbistums Magdeburg. Ihr Urteil ist gegen den eigenkirchlichen Anspruch des Pfarrers von Lampertswalde ausgefallen. Seine Ansprüche auf Grund des alten Naumburgischen Eigenkirchenrechtes erkannte Rom nicht an, denn Großkmehlen blieb selbständige Parochie.

Lampertswalde ist als bischöflich-naumburgische Gründung anzusehen. Über Jahrhunderte hinweg blieb die kirchliche Bindung an die Naumburger Eigenkirche in Frauenhain bestehen. Von ihr hat der Pfarrer die Übertragung der Eigenkirchenrechte an den jüngeren Naumburger Rodländern erhalten. Die Großkmehlener Kirche weigerte sich jedoch erfolgreich, als vermutliche Gründung des Bistumsvogtes Markgraf Konrad II. der Ostmark, den berechtigten eigenkirchlichen Hoheitsanspruch des Lampertswalder Pfarrers anzuerkennen (Kißro), 2006, S. 60-71).

Konrad II. verstarb bereits am 06. Mai 1210 und die Belehnung Markgraf Dietrich von Meißen (Dietrich der Bedrängte) mit der Ostmark wurde danach vom Truchsess Grunzelin als Bote des Königs Otto IV. (1198-1218) auf dem Schloss Landsberg vollzogen (Lehmann, 1968, Nr. 40.). Mit der Belehnung führte der Meißner Markgraf die Rolle des Naumburger Hochstiftsvogtes in der Familienpolitik der Wettiner fort. Noch im Jahr 1210 folgte die einseitige Erklärung (Diktat) des Markgrafen Dietrich gegenüber dem Naumburger Bischof Engelhard (1207-1242) über wesentliche strittige Punkte im gegenseitigen Territorialverhältnis. Sie ermangelt aller Eingangs- und Schlussformeln und auch Zeugen sind nicht benannt. Das angefügte Siegel des Markgrafen vertrat alle anderweitigen Beglaubigungen (Lepsius, 1846, S. 270-273). Markgraf Dietrich erkannte eine eigentümliche Halbteilung von Einkünften und Rechten in und um Dahlen und Strehla zwischen Bischof Engelhard als Landesherren und seiner Person als Lehnempfänger an. Diese Halbierung traf besonders die einstige Burggrafschaft Strehla mit ihrem naumburgischen Lehen und ihrem Gerichtsbezirk. Die Burg Strehla mit ihrem Burgbezirk wurde dabei ausgelassen. Es erfolgte eine Teilung der Provinz Strehla samt dem Landgericht mit dem Bischof Engelhard. Der Bischof übernahm demnach den westelbischen und der Markgraf den ostelbischen Teil, somit das ostelbische Gebiet mit seinen nach Südosten noch offenen Grenzen. Die Burggrafschaft Strehla wurde dabei allgemein in dem Gebiet um Oschatz, Strehla und nördlich von Großenhain angenommen. Zum Schluss der Erklärung folgen mit dem Halbteil aller Forsteinkünfte, unter Ausnahme der Gohrischheide, dem Halbteil am Schradenwald („medietatem nemoris Ztradim“) sowie Jagd und Fischfang sollen gemeinsam sein, die feststellenden Zugeständnisse an den Bischof.

Mit seinen Festlegungen zielte der Markgraf auf die noch weiten Rodeländer östlich der Elbe, ausdrücklich am/im Schradenwald und damit am meißnischen Grenzwald entlang von Schwarzer Elster und Pulsnitz ab. Die Gerichtsbarkeit und das halbe Forstareal bildeten eine ausreichende Grundlage für die Herrschaft des Markgrafen in der östlichen Provinz Strehla. Er erhielt damit den Zugriff auf alle alten und neuen Rodungen (Herrmann 1970, S. 93-95).

Um 1220 gelang dem Meißner Bischof gegenüber dem Hochstift Naumburg ein gewagter Schachzug. Es entstand nach Donath (2002, S. 52–59) in Großenhain (Ozzek oder Indago) ein Kollegiatkapital (Kollegiatstift), um die Seelsorge und die kirchliche Verwaltung im Gebiet zwischen Elbe, Pulsnitz und Schwarzer Elster, das im ausgehenden 12. Jh. schrittweise besiedelt worden war, für ihn abzusichern.

Zscheila an der Elbe war seit dem 11. Jh. im Besitz des Hochstiftes Meißen. Bischof Bruno II. (1209-1228) stattete das von ihm gegründete Kollegialkapitel St. Georg mit Zscheila mit Grund und Boden aus dem Vermögen des Hochstiftes aus. Dem neu entstandenen St. Katharina in Großenhain und St. Georg in Zscheila inkorporiert. Dieses hatte die Aufgaben, in der Kollegialkirche das Chorgebet zu verrichten, das Pfarramt auszuüben, die Bewohner der Vogtei Großenhain geistlich zu versorgen und mit einer Schule die Geistlichkeit des entstehenden Archidiakonares heranzubilden. Seine Leitung hatte ein Propst dem gleichzeitig das Amt des Archidiakons für die Vogtei übertragen war. Als Bischofstellvertreter fielen dem Archidiakon die geistliche Gerichtsbarkeit und die Aufsicht über die Pfarrer seines Gebietes zu. Dadurch bedingt, musste es zum Interessenkonflikt im fast deckungsgleichen Herrschaftsbereich des Hochstiftes Naumburg an der mittleren Elbe kommen.

Die Kopiale zur Überweisung der Pfarre Lampertswalde mit der Tochterkirche Blochwitz zwischen 1220 und 1224 an das Nonnenkloster zum Heiligen Kreuz bei Meißen ist hierzu ein treffendes Beispiel und gibt noch immer einige Fragen auf. Bisher war der allgemeine rätselhafte Forschungstand, dass nach der eingearbeiteten Weihenotiz die Kirche zu Lampertswalde (am 23.Juli/ 10. August 1219 durch den Meißner Bischof Bruno II. persönlich geweiht wurde. Es ging jedoch nicht um die Weihe der bereits 1205 vorhandenen Kirche bzw. um deren Umbau selbst, sondern um die des Kirchspieles (parochia) nach seinem Übergang von der Naumburger an die Meißner Kirche und der erfolgten Ausgliederung der nunmehr selbständigen Linzer Pfarre.

Auch nach Ludwig (2008, S. 95) ist auf den genannten Tag der Kirchweihe (richtiger Parochieweihe d. A.) die Zeugenreihe zu beziehen. Sie beginnt ihrer Würde entsprechend mit den kirchlichen Zeugen:

  • Christian, ehrwürdiger Bischof von Preußen,
  • Goswin, Probst von St. Afra in Meißen,
  • Wipert in Zrudowe, Archidiakon und Meißner Domherr,
  • Nikolaus, Archidiakon, Bbutzener und Meißner Domherr,
  • Johannes, Bautzener Stiftgelehrter,
  • Ulrich, Kaplan
  • Wichard, Pfarrer eben dieses Ortes, Rupert von Walda, Pfarrer,
  • Lampert von Oelsnitz, Pfarrer
  • Heinrich von Linz, Pfarrer
  • Franko von Schönfeld, Pfarrer.

Es folgen ihrem Rang nach die weltlichen Zeugen:

  • Bernhard von Kamenz
  • Ludold von Tettau
  • Tmmo von schönfeld
  • Dietrich, Vogt von Großenhain (Ozzek)
  • und Heinrich sein Bruder
  • Friedrich von Quersa
und Einheimische, die Laien sind.

Den genannten Ortsnamen des Urkundentextes sowie der Zeugenreihe nach stellt, wie bereits erwähnt, die schriftliche Überlieferung der Beurkundung die Ersterwähnungen für Blochwitz, Brockwitz, Linz, Oelsnitz, Mühlbach, Quersa, Ostrozen, Raschütz, Schönborn, Tettau, Walda, Zrudowe und sogar für Kamenz dar.

Mit Lidold von Tettau begegnet ein Zeuge des wohl am Ende des 12.zum 13. Jhs. entstandenen Herrensitzes Tettau, welcher westlich des Ruhlander Herrschaftsraumes lag. Den südlich der Schwarzen Elster gelegenen Besitz um Tettau muss die Familie frühzeitig aufgegeben haben, da diese im 13. Jh. nicht mehr urkundlich im Einzugsgebiet erschien, sondern um die Jahrhundertmitte bei Weißenberg in der Oberlausitz ansässig wurde. Helbig (1956, S. 148) sah die Möglichkeit, von dem früheren Siedlungsplatz Tettau bei Ruhland dorthin zu gelangen.

Nach dem Jahrbuch (1899), S. 569) gehören die von Tettau zum Uradel der Oberlausitz und nennen sich nach dem gleichnamigen Ort bei Hoyerswerda. Sie verbreiteten sich früh im Meißnischen, Sächsischen und auch in Böhmen. Auffällig ist, dass das nahe Kirchspiel Großkmehlen (mit Kleinkmehlen und Kraußnitz), vielleicht aus Befangenheitsgründen, vom Zeugenstand ausgeschlossen blieb, oder von „Wipert in Zrudowe, Archidiakon und Meißner Domherr“, dem seit um 1205 möglichen Geistlichen für das Meißner Schradengebiet, vertreten wurde. Bereits Huth (1968, S. 25) verwies darauf, dass ein Zusammenhang zwischen dem südlichen bis zur Schwarzen Elster sich erstreckenden Raum bestand. Er definierte diesen zusammenhängend als Oberlausitzer Herrschaft Ponickau und setzte diesen auch kartographisch um (Huth, 1968, S. 32/33).

Kieser (1971, S.548-5519 sah oberlausitzische Sprachzusammenhänge zwischen dem Mückenberger Ländchen, Tettau und Lindenau, somit über die Schwarze Elster hinweg.

Damit öffnete er Thesen einen breiten Raum, welche zu Ortswüstungen der Feldmarken sowie zum legendären Bockwitzer Baumgarten-Schloss „Glubsk“ (Bornschein, 1907, S. 93), mit Bezug auf die Herren von Glaubitz, weisen (Paßkönig, 1991, S. 31-34).

Es muss zwischen Elsterwerda und Ruhland bereits frühzeitig einen Wasserpass durch die von mehreren Strömen der Schwarzen Elster durchflossene Niederung von Ortrand-Burkersdorf aus über Frauendorf nach Bockwitz (Lauchhammer-Mitte) gegeben haben, welcher später teilweise als Mückenberger Damm bezeichnet wurde. Noch im 18./19. Jh. gab es auf dem von Dolstheida (Lauchhammer-Süd) bis an die Frauendorfer Heide angelegten Damm etwa 14 größere und kleinere Brücken (Anonymus, 1998, S. 289).

Erst die Regulierung der Schwarzen Elster von 1852 bis 1864 brachte auch Veränderungen der Verkehrsverhältnisse. Zuvor bestand zwischen Mückenberg und Tettau ein Wasserweg, der mit Kähnen befahren wurde. Nicht nur die Mückenberger und die Tettauer benutzten diese Kahnfahrten, sondern auch fremde Reisende. Die nunmehr angelegte Wegeverbindung von Mückenberg nach Tettau entbehrte noch 1860, da man sich über die anteilige Aufbringung der Baukosten nicht einigen konnte, der notwendigen Elsterbrücke (Anonymus, 1998, S. 298). Beim Dammbruch auf der Mückenberger Seite 1876 wurde sie erwähnt.

Nebelsieck (1912, S. 143) schrieb, dass Mückenberg „im Anschluss an eine alte Grenzburg (Grenze der Gaue Lusizi, Milzeni, Daleminzi) an der Elster entstanden sein“ wird. Er irrte damit nicht. Bis 2009 stand der sogenannte Dreiländerstein der Markgrafschaften Ober- und Niederlausitz sowie Meißen in der Zollhausgasse von Lauchhammer, unmittelbar am Mückenberger Schlossparkgelände. Der Steinliebhaber ließ nur ein großes offenes Loch zurück. Damit verschwand auch ein sichtbares Zeichen der ehemaligen Herrschaft Kroppen nördlich der Schwarzen Elster. Eine Ortswüstung „Kroppen“, wie Crome (1968, S. 107) sie anführt, gab es hier nicht!

Gegenüber der einst Niederlausitzer Burg in Mückenberg standen die Oberlausitzer Anlagen in Tettau und Frauendorf. Entlang der Pulsnitz folgten in der Oberlausitz die Burg zu Lindenau und ihre Gegenstücke in Groß- und Kleinkmehlen. Das meißnische Ortrand fand seine Gegenburg in nahen Kroppen. Die Kaupenburg in Ruhland deckte den Übergang über die Schwarze Elster und somit die hochwassersichere Verbindung von Ortrand-Burkersdorf über Frauendorf zu Elsterstadt.

Damit war der Zwickel zwischen Schwarzer Elster im Norden, der Grenzpulsnitz im Westen und der eigentlichen Pulsnitz im Südwesten ausreichend für den Landesausbau gesichert.

Der verlässliche Knothe (1879, S. 550-552) ging davon aus, dass die nördlich der Pulsnitz und östlich der Grenzpulsnitz liegenden Ortschaften Burkersdorf, Frauendorf, Kroppen, Lindenau (und Tettau d. A.) Bestandteile der Oberlausitzer Herrschaft Ruhland waren. Dabei ist jedoch festzustellen, dass die Herrschaft Ruhland im westlichen Grenzgebiet schwer fassbar ist.

Es fällt auf, dass das zwischen Ortrand und Ruhland, auch unfern von Tettau gelegene wichtige Straßendorf Frauendorf, wie Frauenhain an der Röder und Frauwalde im Schraden seinen Ortsnamen nach das „Dorf unserer lieben Frau(en)“ mit dem Bezug auf die Gottesmutter Maria eine belegbare Gründung des Hochstiftes Naumburg war, der östliche Grenzraum seines Elbbesitzes somit noch offen blieb und den westlichsten Zwickel zwischen der Pulsnitz im Süden und der Schwarzen Elster im Norden umfasste. Westlich davon schließt sich noch heute bis Elsterwerda die Niederungslandschaft des Schraden daran an.

Hanspach (1988, S. 11) konnte zum Jahr 1366 belegen, dass die Bewohner von Blochwitz, Burkersdorf, Frauendorf, Kleinkmehlen, Kraußnitz, Kroppen, Liega, Lindenau, Linz, Ponickau und Ortrand „gegen die Entrichtung eines Waldzins ungehindert der Länge und der Quere in den Schraden fahren“ durften.

Auch diese Auflistung spricht dafür, dass die später Oberlausitzer Orte Burkersdorf, Frauendorf, Kroppen und Lindenau sowie die übrigen zum Herrschaftsbereich der Bischöfe Naumburg zählten und somit alte Rechte hatten.

Es wäre sogar an eine Ortsnamenübertragung von Kroppen (Crupin) mit der Kroppenmühle im Kroppenthal bei Naumburg zu Kroppen (Crupin) an der Pulsnitz hin denkbar.

Wie sich der Verlauf des heutigen Pulsnitzbettes zwischen Lindenau und Elsterwerda zeigt, ist er als Neuer Graben eine Schöpfung von 1584 (Hanspach, 1984) und führte, wie bereits oben erwähnt, als irrige Annahme ein Abschnitt der Grenzpulsnitz zu sein, wiederholt zu beträchtlichen Fehldeutungen.

Die eigentliche Grenzpulsnitz aber, zwischen Lindenau, Tettau und ihrer Einmündung unterhalb von Mückenberg (Lauchhammer-West) in die Schwarze Elster, ist eine Schöpfung der späten Landesbauzeit und der nachfolgenden Grenzfestlegung zwischen den Markgrafschaften Meißen und Oberlausitz, wie sie sich auch in der Landwehr von Großkmehlen, der Kleinkmehlener Großen- und Kleinen Lamprichte oder dem Burkersdorfer Werder finden lässt.

Vor dem unnatürlichen und steil-nördlichen Abknicken der Grenzpulsnitz westlich Lindenau, folgte sie einst ungehinderten und freien Weg in den Schraden.

Als der Pulsnitzlauf zwischen Königsbrück und seiner Mündung in die Schwarze Elster westlich von Tettau zur Landesgrenze wurde, kam es vermutlich zu einem Ausgleich mit einer nunmehrigen festen Wassergrenze. Burkersdorf, Frauendorf, Kroppen, Lindenau und Tettau kamen dadurch zur Markgrafschaft Oberlausitz. Böhla, Lüttichau, Naundorf, Ponickau und Zochau sowie Bohra, Krakau, Röhrsdorf und Sella gelangten an die Markgrafschaft Meißen. So wird auch erklärbar, weshalb das markmeißnische Heinersdorf weiterhin zum Oberlausitzer Kirchspiel Kroppen gehörte und gehört.

Vom 28. April 1220 datiert die Urkunde Markgraf Dietrich von Meißen, mit welcher er das Nonnenkloster zum Heiligen Kreuz bei Meißen mit reichen Mitteln ausstatte und die als Gründungs- und Schenkungsurkunde angesehen wird (Seeliger, 1882, S. 26).

Im Jahr 1224 ist der Besitz von Lampertswalde für das Heiligkreuzkloster durch eine bischöflich-meißnische Urkunde erstmals bezeugt. Bruno II., Bischof der Kirche von Meißen, erteilte zuvor noch seine Zustimmung dazu, dass Dietrich, Markgraf von Meißen und der Ostmark, die Kirche Lampertswalde (Lamprechtiswalde) zusammen mit ihrer Tochterkirche Blochwitz (Blochgewiz), welche Hildebrand, der Priester, von ihm zu Lehen besaß, auf Bitten und den Rat eben dieses Priesters hin, aus Ehrfurcht vor den Heiligen und zum Gebrauch der Nonnen zum Heiligen Kreuz an der Elbe bei Meißen mit allem Nutzen und Zins der ihnen innewohnt oder innewohnen kann, für zukünftig freigiebig übertragend zugesprochen hatte.

Papst Gregor IX. (1227-1241) nahm mit seiner Bulle vom 15. April 1227 die Äbtissin und die Schwestern des Zisterzienserinnenklosters zum Heiligen Kreuz bei Meißen in seinen Schutz und bestätigte die namentlich genannten Besitzungen , Rechte und Freiheiten des Klosters, darunter auch den Zehntbesitz in Lampertswalde (Graber, 2009, Nr. 47).

Damit war der Kirchenstreit, welcher 1205 in der Papsturkunde zu Lampertswalde und Großkmehlen seinen Ausdruck fand, nunmehr auch zu Ungunsten des Kirchspieles Lampertswalde und damit des Hochstiftes Naumburg ausgegangen. Dem Lampertswalder Priester Hildebrand blieb nur die Genugtuung, dass auf seine Bitten und den Rat hin, die Einkünfte der Parochie den Nonnen zum Heiligen Kreuz bei Meißen zugesprochen wurden. Damit unterlag auch hier Naumburger Eigenkirchenrecht gegen die Meißner Diözesangewalt.

Die nunmehrigen markgräflichen Eigenkirchenrechte ließen sich aber nicht so leicht beiseiteschieben, wie die des Hochstiftes Naumburg. Der Meißner Bischof erkannte die Herrschaft des Meißners Markgrafen über die Pfarre zu Lampertswalde ausdrücklich an.

Vom 14. bis zum 16. August 2020 wird die Gemeinde Tettau unter dem Motto: „Tradition, Geschichte, Spaß“ freudig ihre verdiente 800-Jahr-Feier begehen.

Es bliebe jedoch noch festzustellen, dass die Überweisung der Pfarre Lampertswalde mit ihrer Tochterkirche Blochwitz an das Nonnenkloster zum Heiligen Kreuz bei Meißen im Gesamtgefüge des Landesausbaues zwischen 1220 und 1224 erfolgte. Zuvor kam es am 23. Juli/10. August 1219 durch den Meißner Bischof Brunno II. zur Weihe des Kirchspieles Lampertswalde nach seinem Übergang von den Naumburger an die Meißner Kirche und der erfolgten Ausgliederung der nunmehr selbständigen Linzer Pfarre.

Die Zeugenreihe bezieht sich auf die Weihe des Kirchspieles im Jahr 1219.

Blochwitz, Brockwitz, Linz, Oelsnitz, Mühlbach, Quersa, Schönborn, Tettau, Walda und auch Kamenz hätten bereits im Jahr 2019 ihr 800. Jubiläum der schriftlichen Ersterwähnung feiern können.

Quellen und weiterführende Literatur:

Annonymus, Das Schwarze-Elster-Land in der Mitte des 19. Jahrhunderts / Eine historische Beschreibung der einstigen Wirtschaftsweise und des Landschaftsbildes zur Zeit der Elsterregulierung, in: Heimatkalender für den Altkreis Bad Liebenwerda, das Mückenberger Ländchen, Ortrand am Schraden und Uebigau-Falkenberg 51. Jg. (1998), S. 289-303

Appuhn, Horst (Hg.), Johann Siebmachers Wappenbuch von 1605, München 1999

Bär, Sieglinde, Tettau, in: Amt Ortrand und Stadt Lauchhammer (Hg.), Regionalführer Lauchhammer-Ortrand, Bannewitz 1998, S. 75-79

Blaschke, Karlheinz, Geschichte Sachsens im Mittelalter, München 1990

Boetticher, Walter von, Geschichte des Oberlausitzschen Adels und seiner Güter 1635-1815, 4 Bände, Görlitz 1912 bis 1923

Bornschein, Otto, Heimatkunde des Kreises Liebenwerda, Liebenwerda 1907

Crome, Emilia, Die Ortsnamen des Kreises Bad Liebenwerda, Berlin 1969

Donath, Mathias, Das Kollegiatstift St. Georg in Zscheila, in: Ecclesia Misnensis – Jahrbuch des Dombau-Vereins Meißen 2002, S. 52-59

Eichler, Ernst und Walther, Hans, Ortsnamenbuch der Oberlausitz, I. Bd.: Namenbuch, Berlin 1975

Eichler, Ernst und Walther, Hans, Ortsnamenbuch der Oberlausitz, II. Bd.: Namen- und Siedlungskunde, Berlin 1978

Eichler, Ernst, Slawische Ortsnamen zwischen Saale und Neiße / Ein Kompendium, Band IV.: T-Z / Nachträge Bautzen 2009

Gersdorf, Ernst Gotthelf; Urkundenbuch der Stadt Meißen und ihrer Klöster, Codex diplomaticus Saxoniae Regiae, 2. Hauptteil, IV. Band. Leipzig 1873

Graber, Tom (Bearbeiter), Die Papstkunden des Hauptstaatsarchivs Dresden, 1. Bd.: Originalüberlieferung, Teil 1 (1104-1303), Hannover 2009

Grässe, Johann Georg Theodor, Geschlechts-, Namen- und Wappensagen des Adels deutscher Nation, Dresden 1876

Grundmann, Luise und Hanspach, Dietrich, Der Schraden – Eine landeskundliche Bestandsaufnahme im Raum Elsterwerda, Lauchhammer, Hirschfeld und Ortrand, Köln-Weimar-Wien 2001 und 2005

Hanspach, Dietrich, Der Bau des Neuen Grabens (Neue Pulsnitz) im Schraden und seine landeskulturellen Auswirkungen, in: Niederlausitzer Studien, H. 18 (1984) S. 107-114

Hanspach, Dietrich, Untersuchungen zur Landschaft- und Vegetationsgeschichte des Schradens, in: Abhandlungen und Berichte des Naturkundemuseums Görlitz, Bd. 62 (1988), Nr. 9, S. 1–63

Helbig, Herbert, Die Oberlausitz im 13. Jahrhundert, in: Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin (Herausgeber), Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, Bd. V: Festgabe für Johann Schultze zum 75. Geburtstag, Tübingen 1956, S, 59–128

Herrmann, Bruno, Die Herrschaft des Hochstiftes Naumburg an der mittleren Elbe, Köln und Wien 1970

Höpker, H. (Hg.), Henius / Großes Orts=und Verkehrs=Lexikon für das Deutsche Reich, Berlin 1928

Huth, Joachim, Die Meißner Bistumsmatrikel von 1495 – eine Quelle zur Siedlungs- und Herrschaftsgeschichte der Oberlausitz, in: Letopis, Reihe 8 – Geschichts, Nr. 15/1 (1968), S. 18–38

Jahrbuch des Deutschen Adels, Bd. 3 (1899), S. 569 ff.

Jeroch, Günter, Ausgewählte Flurnamen des Großraumes Ortrand, in: Großenhainer Stadt- und Landkalender / Heimatkalender für die Großenhainer Pflege, 18. Jg. (2014), S. 127–131

Kieser, Otto, Diatopik eines Wortschatzes nach Sachgruppen / Dialektuntersuchung des Kreises Liebenwerda, Text- zuzüglich Karten- und Registerband, Giesen 1972

Kißro, Reinhard, Dr. Otto Kieser, in: Die Schwarze Elster, Nr.598 (1985), S. 14/15

Kißro, Reinhard, Zur Ersterwähnungsurkunde von Großkmehlen und Lampertswalde vom 5. Juni 1205, in: Großenhainer Stadt- und Landeskalender / Heimatkalender für die Großenhainer Pflege, 10.Jg. (2006), S. 60-71

Kißro, Reinhard, Die Einsiedelsche Herrschaft Mückenberg und Pertinenz „zum Lauchhammer“ in handschriftlichen und gedruckten Beschreibungen um 1800,, in: Vogel, Gerd-Helge (Herausgeber), Joseph Mattersberger/ Ein klassizistischer Bildhauer im Dienste der Grafen von Einsiedel und der sächsische Eisenkunstguss um 1800, Berlin 2015, S. 86–117

Kobuch, Manfred, Salheim-Saathain? Ein Versuch der Identifizierung des Edelfreien Lambertus de Salheim, in: Aus dem Großenhainer Land, Heft 7: Heimatkundliche Beiträge zur Geschichte der Großenhainer Pflege, Teil 1, Großenhain 2011, S. 27–35

Klecker, Hans, Die Einweihung des niedrigsten Punktes der Oberlausitz, in: Großenhainer Stadt- und Landkalender / Heimatkalender für die Großenhainer Pflege, 20. Jg. (2016) S. 124

Kneschke, Ernst Heinrich, Neues allgemeines Deutschs Adels-Lexikon, 9. Bd., Leipzig 1870 (unveränderter Nachdruck 1995)

Knote, Hermann, Geschichte des oberlausitzer Adels und seiner Güter vom XIII. bis gegen Ende des XVI. Jahrhunderts, Leipzig 1879

Knothe, Herrmann, Fortsetzung der Geschichte des Oberlausitzer Adels und seine Güter von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis 1620, Görlitz 1887

Kühnel, Paul, Die slawischen Orts- und Flurnamen der Oberlausitz, Görlitz 1891 -1899, Neu herausgegeben und mit einer Einleitung und Bibliographie versehen von Ernst Eichler, Leipzig 1982

Lehmann, Rudolf, Urkundeninventar zur Geschichte der Niederlausitz bis 1400, Köln/ Gratz 1968

Lepsius, Carl Peter, Geschichte der Bischöfe des Hochstifts Naumburg vor der Reformation. Ein Beitrag zur Geschichte des Osterlandes, nach den Quellen bearbeitet von C.P. Lepsius. Mit einem Urkundenbuche und Zeichnungen, Erster Theil, Naumburg 1846

Ludwig, Thomas, Die Urkunden der Bischöfe von Meißen – Diplomatische Untersuchungen zum 10. – 13. Jahrhundert, Weimar/Wien 2008

Nebelsieck, Heinrich, Geschichte des Kreises Liebenwerda von Heinrich Nebelsieck, Superintendent in Liebenwerda. Mit einer Karte, Halle a.d. S. 1912

Paßkönig, Konrad, Das „Alte Dorf“ bei Bockwitz/ Bemerkungen zur Wüstungsproblematik im Mückenberger Ländchen, in: Die Schwarze Elster, Nr. 34 (611)/ 1001, S. 31-34

Perthes, Justus, Gotharisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser, Teil A, 88. Jg. (Gotha 1938), S. 542–545; Tettau

Schumann, August, Vollständiges Staats= Post= und Zeitungs=Lexikon von Sachsen; enthaltend eine richtige und ausführliche geographische und historische Darstellung alle Städte, Flecken, Dörfer, Schlösser, Höfe, Gebirge, Wälder, en, Flüsse ec. gesamter Königl. und Fürstl. Sächsischer Lande, mit Einschluss der Fürstentümer Schwarzburg und Erfurt, so wie der Reußischen und Schönburgischen Besitzungen; verfasst von August Schumann. Elfter Band, Schweiz bis Trebishayn. Zwickau, im Verlage der Gebrüder Schumann, 1824

Seeliger, Konrad, Das Kloster zum Heiligen Kreuz. In: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der StMeßen. 1. d.(1882/83), 1.H., S. 23-50, 2.H.S. 1-32

Spazier, Ines, Mittelalterliche Burgen zwischen mittlerer Elbe und Bober, Wünschdorf 1999

Telling, Rudolf, Französisch im deutschen Wortschatz / Lehn- und Fremdwörter aus acht Jahrhunderten, Berlin 1988

Tettau, Wilhelm Johann Albert Freiherr von, Urkundliche Geschichte der Tettauschen Familie in den Zweigen Tettau und Kinsky, Berlin 1878 und Nachträge und Berichtigungen hierzu. Berlin 1889

Wittschas, P., Die Orts=und Flurnamen des Kreis. In: Scholz, Konrad (Herausgeber), Heimatbuch des Kreises Hoyerswerda, Bad Liebenwerda 1925, S. 201-214